Donnerstag, 11. Mai 2023

Great Women #336: Erna Scheffler

Die Juristerei, das ist etwas, dem sich in meiner großen Familie bisher noch keiner zugeneigt gefühlt hat ( wohl auch nicht in der jüngsten Generation ), bei mir allerdings immer eine große Bewunderung hervorruft, so dass ich immer wieder gerne Frauen porträtiere, die sich ihr gewidmet haben, sobald ich ihrer kundig werde. So auch wieder heute: Erna Scheffler war die erste Frau im bundesrepublikanischen Verfassungsgericht und eine visionäre Juristin, der wir Frauen einiges verdanken.
Suchbild mit Dame:
Eröffnung des Bundesverfassungsgerichts am 28. September 1951

"Männer und Frauen sind gleichberechtigt, 
… kann … nur heißen, 
daß die natürlichen Verschiedenheiten der Geschlechter
 rechtlich nicht als verschiedener Tatbestand gewertet werden darf."
             

Erna Scheffler wird am 21. September 1893 als Erna Friedenthal in Breslau in eine wohlhabende Familie hineingeboren. Ihre Mutter ist Margarethe Kupfermann, ihr Vater Paul Friedenthal, ein jüdischer Ölmühlenbesitzer, der zum protestantischen Glauben, dem seine Frau angehört, übergetreten ist. Erna wird wie ihr jüngerer Bruder, der im 1. Weltkrieg fallen wird, also evangelisch erzogen.

Das Mädchen singt für ihr Leben gern und würde am liebsten Sängerin werden. Als ihr Vater aber 1904 stirbt, fehlt der Familie der finanzielle Rückhalt. Der Mutter wird nun als Witwe ihre Rechtlosigkeit & Unerfahrenheit in geschäftlichen Angelegenheiten zum Verhängnis und sie ist dem Testamentsvollstrecker ihres Ehemannes förmlich ausgeliefert. Erna & ihr Bruder bekommen mit der Mutter einen Vormund - ein Bruder des Verstorbenen -, der in Vermögens- und Familienfragen die Entscheidungen trifft. Das Mädchen erfährt also die Rechtlosigkeit von Frauen zu Beginn des 20. Jahrhunderts am eigenen Leib, aber auch  anhand der Erfahrungen ihrer Mutter. Ein "Erweckungserlebnis" wird es Erna später nennen. Die Mutter ist aber ohnehin eine, die ihrer Tochter einen eigenständigen Platz im Leben durch eine gute Ausbildung & einen entsprechenden Beruf ermöglichen will. Mit ihr wird die 21jährige auch Frauenwahlrechtsveranstaltungen besuchen. Doch das erste Mal darf Erna erst 1919 wählen, da ist sie schon 26 Jahre alt und verheiratet.

Schlesische Friedrich-Wilhelms-Universität Breslau

Doch zurück zu ihrer Ausbildung: Erna geht zunächst auf Höhere Töchterschulen in Liegnitz und Breslau und darf als 17jährige das Abitur 1911 als Externe an einem Knabengymnasium in Ratibor ablegen. Zunächst studiert sie anschließend in Heidelberg ein Semester lang Medizin und wechselt dann zu Jura in Breslau, München und Berlin - ein Studiengang, der erst kurz zuvor für Frauen geöffnet worden ist. Das Studium schließt sie 1914 in Breslau mit der Promotion ab, anderes ist es zu diesem Zeitpunkt im deutschen Kaiserreich gar nicht möglich. Sie ist damals die einzige Studentin an der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Stadt und wird dort von Kommilitonen und Professoren "schlicht ignoriert". Ihre Dissertation zu straftilgenden Maßnahmen wird allerdings als sehr gut bewertet.

Danach ist Erna auf Tätigkeiten in Rechtsberatungsstellen der Sozialfürsorge und als Hilfsreferentin beschränkt. 

1916 heiratet sie den Anwalt Fritz Haßlacher, den späteren Geschäftsträger der schlesischen Handelskammer in Berlin. Im Jahr darauf bekommt sie ihre Tochter Lore. Nach der Heirat versetzt sie die Tatsache, dass die Bank sich nun nicht mehr mit ihrer eigenen Unterschrift begnügt, sondern die Zustimmung ihres Mannes verlangt, wenn sie über ihr eigenes Geld verfügen will, in helle Empörung ( ähnliche Zumutungen werde ich 60 Jahre später auch noch erleben, da verstehe ich die Reaktion gut ). 

Bis zum Ende des 1. Weltkriegs lebt die junge Familie im besetzten Belgien, wo Erna als Hilfsreferentin für die deutsche Zivilverwaltung eingesetzt ist. Nach Kriegsende findet sie zunächst als juristische Sachbearbeiterin beim Bund Deutscher Architekten in Berlin eine Stelle, bevor sie Ende 1920 für kurze Zeit eine Hilfsstelle bei einem Rechtsanwalt ergattert. Als 1922 Frauen auch zur juristischen Staatsprüfung zugelassen werden, geht Erna erneut an die Universität und legt als eine der ersten Frauen in Deutschland die beiden Staatsprüfungen, 1922 und 1925, mit Prädikat ab. Während der Referendariatszeit wird Erna von Fritz Haßlacher geschieden und muss als Alleinerziehende selbst die – immer noch existierenden – diskriminierenden Sorgerechtsregelungen erleiden und wird wieder einmal mit der benachteiligten Stellung der Frauen im deutschen Rechtssystem konfrontiert. Trotz der Sorgerechtsprobleme behalten sie und ihre Tochter ein gutes Verhältnis.

Erna ist nun 32 Jahre alt, hat beide Staatsexamina bestanden und promoviert, sie ist also gut vorbereitet auf den Richterberuf. Außerdem ist sie jetzt unverheiratet – eine Grundvoraussetzung für arbeitende Frauen – das Mindestalter im Beamtendienst hat sie aber noch nicht erreicht, das liegt bei 35. Zur Überbrückung ihrer Wartezeit eröffnet sie eine Kanzlei in Berlin. Drei Jahre später wechselt sie sodann in den preußischen Justizdienst und wird Anfang 1930 unwiderruflich zur ständigen Hilfsrichterin ernannt. 1932 ernennt man sie zur Amtsgerichtsrätin am Amtsgericht Berlin-Mitte.

Damit ist es aus und vorbei als die Nationalsozialisten an die Macht kommen. Als sog. "Halbjüdin" eingestuft, wird sie Ende 1933 mit einer sehr geringen Pension in den Ruhestand versetzt. Zuvor hat es im März 1933 gewalttätige Übergriffe auf jüdische Anwält*innen und Richter*innen gegeben. Erna bleibt dennoch in Berlin, erledigt notgedrungen Buchhaltungsaufgaben im Kunstgewerbegeschäft einer Freundin und verteilt Lebensmittelkarten in ihrem Wohnbezirk. Sie hat inzwischen eine neue Liebe im zwei Jahre älteren Kammergerichtsrat Georg Scheffler gefunden. 1934 wird ihr als Halbjüdin die Eheschließung mit ihm verwehrt. Zeitzeugen berichten, dass Erna gerne ihre Zweisamkeit in Gesetzlosigkeit mit dem juristischen Begriff des Konkubinats bezeichnet hat, ein Wort, das Männer gerne zusammenzucken ließ. Und das zu Zeiten, als nichteheliche Lebensgemeinschaften aufgrund des Kuppeleiparagraphen strafrechtlich verfolgt werden können!

Wie Erna die dunkle Zeit in der deutschen Geschichte überlebt, bleibt bis heute im Verborgenen. Sie selbst hat über diesen Themenkomplex geschwiegen: "Da gab es eine Wand, eine hohe Mauer, die sie nicht zu durchbrechen bereit war, so wie sie auch niemals über die jüdische Herkunft ihrer Familie sprach", heißt es in einem Buch über deutsche Juristinnen von 2003. Es gibt also keine Nachweise auf eine schärfere und gezielt persönliche Verfolgung der Juristin durch das NS-Regime, aber Schikanen wie die Verweigerung der Heirat oder des Medizinstudiums der Tochter - Lore als Vierteljüdin wandert deshalb mit zwanzig Jahren 1937 nach England aus und wird sich später weigern, zurückzukehren - sprechen eine andere Sprache, wird sie doch dadurch in ihrer persönlichen Entfaltungsfreiheit eingeschränkt und diskriminiert.

Bekannt ist, dass sie gegen Kriegsende sich in einem Gartenhäuschen außerhalb der Stadt einquartiert, was jedoch eher auf die Luftangriffe zurückgeführt werden muss. Drei Wochen nach Kriegsende und der Befreiung vom Nationalsozialismus schließen Erna Haßlacher und Georg Scheffler – beide inzwischen über 50 Jahre alt –  die ihnen in der NS-Zeit verwehrte Ehe. Erna nimmt den Nachnamen ihres zweiten Mannes an, mit dem sie bis zu dessen Tod im Jahr 1975 drei Jahrzehnte verheiratet bleiben wird. Die Ehe scheint sehr glücklich, denn Georg Scheffler unterstützt seine Frau, begleitet sie auf ihren zahlreichen Reisen zu Vorträgen bei Tagungen. Erna selbst meint dazu: "Die Zeit ist kostbar. Wir trennen uns nie." Zwei gleich große Schreibtische sind mit ihren Längsseiten zu einer großen gemeinsamen Fläche so zusammengestellt, dass sich die Eheleute sich bei ihrer Arbeit gegenüber sitzen - ein Symbol für die gleichberechtigte und intensive Gemeinschaft dieses Juristenpaares.

Erna kehrt schnell in die Zivilgerichtsbarkeit zurück und steigt beruflich auf: Sie wird zunächst Landgerichtsrätin in Berlin. Da ihr Mann Georg Scheffler an das Oberlandesgericht Düsseldorf berufen wird, muss Erna aufgrund einer bis in die 1960er Jahre wirksamen Regelung, die es Ehepartnern untersagt hat, im gleichen Gerichtszweig tätig zu sein, das Fach wechseln. Sie wendet sich also dem öffentlichen Recht zu. 1949 wird sie beim neu eingerichteten Verwaltungsgericht in Düsseldorf eine "Frau der ersten Stunde" und bereits nach einem Jahr zur Verwaltungsgerichtsdirektorin ernannt. Sie ist jetzt 56 Jahre alt.

Kurz darauf muss das neu eingerichtete Bundesverfassungsgericht besetzt werden. Mitglied soll auch jemand sein, der sich mit dem Thema Ehe- und Familienrecht auseinandergesetzt hat. Erste Wahl ist eigentlich die drei Jahre jüngere Elisabeth Selbert ( siehe auch dieser Post ), die sich beim Gleichheitsgrundsatz unserer Verfassung mit ihrer Formulierung durchgesetzt hat.

1954
Beim 38. Deutschen Juristentag 1950 in Frankfurt hält Erna Scheffler das Hauptreferat. Sie nutzt die Einladung dazu, das Thema Gleichberechtigung vor großem Publikum anzusprechen mit dem Fokus auf Artikel 117 Grundgesetz mit der Verpflichtung, bis zum 31. März 1953 alle Gesetze, die dem Gleichberechtigungsgrundsatz entgegenstehen, abzuändern. 

Ihre Kritik richtet sich vor allem gegen die Handlungsweise der deutschen Rechtsprechung, trotz der klaren Ansage im Grundgesetz, eine Anwendung des Prinzips der Gleichberechtigung auf Rechtsnormen zu verhindern. Das alles schildert sie auch auf dem Hintergrund ihrer eigenen beruflichen und persönlichen Lebensgeschichte. Entschlossen wendet sie sich auch gegen den "väterlichen Stichentscheid" in Paragraf 1628 BGB, einer Regelung, die bei Ehepaaren im Streitfall grundsätzlich dem Mann die letzte Entscheidung zuspricht.

So kommt ihr Name ins Spiel: Sie wird schließlich durch die SPD, die sich mit ihrer Parteigenossin Elisabeth Selbert schwer tut, als parteilose Juristin vom Bundesrat für das Verfassungsgericht vorgeschlagen und mehrheitlich vom Wahlgremium gewählt. Ab da gehört sie dem ersten Senat an mit elf männlichen Mitstreitern. Nach eigener Aussage fühlt sie sich in ihren Reihen aber nie als Frau herabgewürdigt, sondern ernst genommen.

Unter ihrer Mitwirkung  wird entschieden, dass ab 1. April 1953 Mann und Frau auch im Bereich von Ehe und Familie gleichberechtigt sind. Friedrich Wilhelm Bosch, ein Familienrechtler, sieht in der Verfassungsnorm einen Verstoß gegen Höheres, nämlich das Naturrecht: "Das Patriarchat, nicht das Matriarchat entspricht der Schöpfungsordnung." Sein Fazit: Gleichberechtigung sei "nichts anderes als Häresie". Und der in Köln sonst so hoch geschätzte Kardinal Josef Frings, Vorsitzender der Bischofskonferenz, verlautbart: "Der naturgemäße Träger der von dem Ehe-Ordnungs-Prinzip geforderten Autorität ist der Mann und Vater. Seine Rechtsstellung erwächst nicht aus geschichtlich gewordenen Verhältnissen, sondern beruht auf seiner besonderen Aufgabe zum Schutz und zur Wahrung der äußeren Einheit und Ordnung des Familienlebens."

Das ist die Lage damals gewesen. Es macht deutlich, dass wir Erna Scheffler einiges zu verdanken haben. "Sie kämpfte um ihre Position, errichtete ein kühnes Konstrukt über die fünf Wörter im Grundgesetz." So hat  das Thomas Darnstädt einmal hier zutreffend formuliert. 

Bei weiteren Entscheidungen im Interesse der Frauen ist Erna also immer beteiligt, so beim Stichentscheid des Vaters bei Meinungsverschiedenheiten der Eltern sowie bei der Bevorzugung des männlichen Erben nach der Höfeordnung, die für verfassungswidrig erklärt werden. 

Am 29. Juli 1959 verkündet Erna Scheffler als Vertreterin des erkrankten Vorsitzenden - und als erste Frau überhaupt in dieser Rolle - ein Urteil am Bundesverfassungsgericht: "Die Bestimmungen aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch zum sogenannten 'Väterlichen Stichentscheid‘ sind verfassungswidrig“ und quittiert es mit einem Lächeln. Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, das bis dato Erinnerung bleibt ( und was manche Männer bis heute in den Harnisch bringen kann, so meine Beobachtung )!

So sah sonst eine solche Verkündung des BVerfG aus:
Erna Scheffler links vom Vortragenden

"Wer Erna Scheffler nur nach dem oberflächlichen Bild beurteilte, das ihre freundliche und frauliche, fast großmütterliche Erscheinung bot, konnte böse Überraschungen erleben", berichtet später Wolfgang Zeidler, der als ihr Assistent angefangen hat und später zum Gerichtspräsidenten aufsteigen wird. Der zierlichen Juristin mit der angenehmen, sanften Stimme wird sogar eine "stählerne Härte" nachgesagt, denn die Freiheit der Frauen muss hart erkämpft werden in jenen Tagen der jungen Bundesrepublik. Darüberhinaus gilt sie als ausgesprochen brilliant & überzeugend in ihrer Argumentation.

Das große Versprechen des Grundgesetzes in Artikel 3, Absatz 2 – "Männer und Frauen sind gleichberechtigt" - wissen Juristen, Politiker ( meist der Parteien mit dem christlichen Anspruch ) und Kirchenmänner noch mehr als ein Jahrzehnt lang mit immer neuen Finten zu unterlaufen und männliche Vorrechte trotz Grundgesetz aufrechtzuerhalten. "Der als richtig erkannten Sache schädliche Kompromisse waren ihre Sache nicht", so noch einmal Zeidler.

Weitere Meilensteine in puncto Verwirklichung der Gleichstellung sind einmal die Abschaffung des Nutznießungs- und Verwaltungsrechts des Mannes über das Vermögen seiner Ehefrau, an dem Erna beteiligt gewesen ist. Dass der Wert der Leistungen als Mutter, Hausfrau und Mithelfende in der Sozialversicherung unberücksichtigt gelassen wird, wird ebenfalls auf ihre Initiative hin für unvereinbar mit dem Artikel 3, Abs. 2 des Grundgesetzes erklärt. Die Abschaffung der Zölibatsklausel 1957 zum Beispiel, die besagt, dass Beamtinnen gekündigt werden kann, wenn sie heiraten, geht auch auf ihr Konto.

1959
Trotz ihres Einsatzes bleiben Ungleichheiten weiter bestehen: Tätigkeiten im Haushalt und die Kindererziehung werden noch immer hauptsächlich der Frau zugeschrieben, und zwar unabhängig davon, ob sie nun berufstätig ist oder nicht. Erna Scheffler weist darauf hin, dass dies schnell zu einer Doppelbelastung der Frau führe, die durch den Mangel an Kindertagesstätten und Horten noch verstärkt werde. Auch die ungleiche Bezahlung, bis heute ein Problem, kritisiert sie schon damals.

Das Thema Gleichberechtigung bleibt auch in den folgenden Jahren in der Bundesrepublik hochaktuell und prägt nicht nur Erna Schefflers juristische Karriere und ihren rechtlichen Einfluss. Sie engagiert sich auch in mehreren Vereinigungen, solidarisiert sich mit der Frauenbewegung, betont die Wichtigkeit einer guten Ausbildung für Frauen. 

Nach ihrer Zeit im Bundesverfassungsgericht - sie wird August 1963 nach zwölf Jahren Tätigkeit pensioniert- bleibt die mittlerweile knapp 70jährige ihrem Anliegen treu: Als Publizistin und Vortragsrednerin, als Sachverständige und Netzwerkerin in national und international organisierten Frauenverbänden. Auch in ihren letzten Lebensjahren klagt sie die immer noch unzureichende Anpassung gesellschaftlicher Einrichtungen an die Bedürfnisse moderner Familien und die daraus resultierende Benachteiligung von Frauen an.

Bei ihrem Ausscheiden aus dem Bundesverfassunsgericht ist sie übrigens mit dem Bundesverdienstkreuz mit Stern und Schulterband ausgezeichnet worden.

Nach dem Tod ihres Ehemanns 1975 verbringt Erna die Hälfte des Jahres bei ihrer Tochter Lore Fry, die als Ärztin in London lebt, die andere Hälfte in ihrem Haus in Wolfartsweier bei Karlsruhe. Dort in  London stirbt sie am 22. Mai 1983 im Alter von 89 Jahren, also vor 40 Jahren. Beerdigt ist sie in Wolfartsweier.

Graffitti an einer Haltestelle in Karlsruhe
CC-BY-NC-SA-2.0
Seit 1996  vergibt "Soroptimist International Club Karlsruhe", deren Mitglied die Richterin gewesen ist, alle zwei Jahre den Erna-Scheffler-Preis für junge Wissenschaftlerinnen. Herausragende Absolventinnen des Karlsruher Institut für Technologie (KIT) können damit im Rahmen von Dissertationsprojekten oder Masterarbeiten finanziell unterstützt werden.

Anlässlich ihres 125. Geburtstags erinnert der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) an Dr. Erna Scheffler.  Doris König, eine ihrer Nachfolgerinnen im Richterinnenamt am Bundesverfassungsgericht, meint 2019:
"Für mich ist sie eine der unterschätztesten Persönlichkeiten in der Geschichte der Bundesrepublik."

Dieser Eindruck drängt sich mir auch auf, nachdem ich mich mit Erna Scheffler ausgiebig beschäftigt habe. 






Wer sich über weitere Juristinnen in meiner Great-Women-Reihe informieren will, sei auf folgende Posts verwiesen: Elisabeth Selbert habe ich schon im Post verlinkt, bleiben Fatou Bensouda, Carla del Ponte, Freda Wuesthoff, Ruth Bader - Ginsburg, Anita Augspurg, Jutta Limbach und Maria Otto

6 Kommentare:

  1. Herzlichen Dank für diesen sehr interessanten Bericht, hat mir wirklich gut gefallen.Liebe Grüße aus der Südstadt.

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  2. Erna Scheffler hat so viel für die Frauen in unserem Land geleistet. Das sollte wirklich bekannter sein und mehr gewürdigt werden. Danke für die Vorstellung!
    Liebe Grüße
    Andrea

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  3. Vielen lieben Dank für den sehr informativen und interessanten Bericht.
    Mir ist die Aussage, die "nur 1,58 cm große Juristin" , negativ aufgefallen. Ich selbst bin knapp 1,50 cm groß, fühle mich nicht eingeschränkt und verstehe bis heute nicht, bin jetzt 63 Jahre, warum die Größe bei erfolgreichen Menschen besonders erwähnt wird.
    Liebe Grüße Angela

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  4. Liebe Astrid,
    ja, eine wirklich tolle Frau und danke, dass du mich an sie erinnert hast. Vor vielen Jahren, als es noch so etwas wie ein Frauenmagazin auf 3sat gab und ich hin und wieder dafür arbeiten durfte, ist sie mir das erste Mal begegnet und jetzt lese ich über sie bei dir. Wie schön! Als ich die Passage über das 3. Reich las, dachte ich mir: Es gibt viele verschiedene Varianten von "Lügen in Zeiten des Krieges".
    Alles Liebe und herzlichst gegrüßt
    Elisabeth
    P.S. Auch hier gibt es schriftliche Listen

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  5. Diese Vorstellung deinerseits hat mir ganz besonders gefallen. Aus verschiedenen Gründen. Danke Dir und sende liebe Grüße von unterwegs
    Nina
    PS
    Dein "Butterblumenstrauß" ist so wunderschön!

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  6. Erna Scheffler also haben wir so Vieles zu verdanken und wissen es nicht einmal. Das macht mich ein wenig fassungslos. Ich kannte bisher in diesem Zusammenhang nur Elisabeth Selbert.
    Was hatte sie schon alles Schlimme hinter sich als sie endlich ihren Hauptberuf ausüben durfte und wie gut, dass sie quasi damals eine Art Quotenfrau wurde, weil keiner der Männer sich mit Familie und Gedöns abgeben wollte. Das haben sie nun davon, die Herren Juristen und die anderen auch...
    Ich bin schwer beeindruckt. Das mit dem braven, großmütterlichen Aussehen bei Frauen, ist ja auch so eine Art Geheimwaffe, die schon bei Frau Holle gewirkt hat. Oder hattest Du in Erinnerung, dass sie so große Zähne hatte? Wofür wohl?
    Erna Scheffler hat sie allen gezeigt!
    Herzlichen Dank für diese Biografie, die mir wieder einmal ganz besonders gut gefallen hat!
    Sieglinde

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Danke, dass du dir für ein paar liebe Worte Zeit nimmst!

Ich wünsche mir allerdings nach wie vor, dass ein Name am Ende des Kommentars steht.
Da die anonymen namenlosen Kommentare zuletzt wieder zugenommen haben, hier der ausdrückliche Hinweis:

Ich werde sie ab jetzt wieder konsequent NICHT freischalten.

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