Montag, 29. Juni 2015

Noch einmal: Panoramafreiheit



Auf meine gestrigen Emails an die EU - Parlamentarier meines Bundeslandes sowie alle deutschen Mitglieder des Rechtsausschusses im EU - Parlament habe ich heute morgen bereits zwei Antworten erhalten und zwar von Petra Kammerevert ( Mitglied im Kulturausschuss, stellv. Mitglied im Ausschuss für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE), SPD ) und Sabine Verheyen ( Sprecherin der EVP im Ausschuss für Kultur und Bildung (CULT), Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO), Kommunalpolitische Sprecherin der CDU/CSU Gruppe im EP).


Dieses Foto einer Brandmauer mit Pietà musste wegen ungeklärter Urheberrechte nachträglich aus dem Bildband "BrandWand"  entfernt werden. (Foto: Harf Zimmermann, Graffiti: Jola Kudela). Der ganze Fall ist hier nachzulesen.
Source



























Damit sich jede von euch, liebe Leserinnen, selbst ein Bild vom Standpunkt der einzelnen Politikerinnen zur Panoramafreiheit machen kann, zitiere ich ausschnittsweise an dieser Stelle aus den Antwortschreiben:

Sabine Verheyen schrieb:
"Der EVP-Fraktion im Europäischen Parlament ist es ein wichtiges Anliegen, die Rechte von Urhebern, Künstlern, Autoren und Verwertern zu stärken, insbesondere im digitalen Zeitalter. Darunter fällt auch die Empfehlung, Künstler von Werken im öffentlichen Raum vor der kommerziellen Nutzung ihrer Werke ohne vorherige Einwilligung zu schützen.


Im Bereich der Panoramafreiheit gibt es derzeit aber massive Unterschiede in den einzelnen nationalen Gesetzgebungen. Die Beschränkung der in manchen Mitgliedsländern geltenden Panoramafreiheit auf den nicht-kommerziellen Gebrauch von Fotos, Videos und Bildern von Werken, die sich dauerhaft im öffentlichen Raum befinden, soll daher einen europäischen Lösungsansatz für diese Unterschiede bieten. Diese gefundene Lösung geht aus deutscher Sicht zwar zu weit, eine generelle Einschränkung der Freiheit, Gebäude (die ja von Künstlern, nämlich Architekten geschaffen wurden) zu fotografieren, kann es nicht geben; schon gar nicht kann es ein derartiges Verbot geben. Ein von unserer Seite bevorzugter, weniger restriktiver Vorschlag ließ sich aber bislang bei den Mehrheitsverhältnissen im Rechtsausschuss nicht durchsetzen.


Darüber hinaus bleibt auch zu beachten, dass sowohl der Begriff "dauerhaft", als auch der Begriff "physische öffentliche Orte" in einem endgültigen Gesetzesvorschlag näher definiert werden müssten. Eine noch weitergehende Differenzierung der Regelungen zur Panoramafreiheit ist hier ganz klar wünschenswert. Dies wird eine Aufgabe für die Zukunft sein, wenn ein rechtlich verbindlicher Gesetzesvorschlag von der Kommission veröffentlicht wird. Meine Kollegen der EVP-Fraktion und ich werden uns dafür einsetzen, hier eine ausbalanciertere Lösung zu finden."
Eine völlig identische Antwort erhielt ich auch von Elmar Brok, Vorsitzender des Ausschusses für Auswärtige Angelegenheiten des Europäischen Parlaments,  am 1.7. 2015


Und das ist die Stellungnahme von Petra Kammerevert:
"Derzeit drängen vor allem Liberale in Europa darauf, dass bei einer kommerziellen Nutzung vorher Erlaubnis – etwa beim Architekten oder der Architektin eines Gebäudes – eingeholt werden müsse. Das ist völlig weltfremd und stiftet nur Verwirrung. Für jemanden, der ein Foto online stellt, muss es egal sein, ob dieses Foto vor dem Schloss Benrath, dem Wuppertaler Rathaus oder der Müngstener Brücke gemacht wurde. Es handelt sich dabei um Werke des öffentlichen Raums und dieser Raum darf nicht privatisiert werden. Jedermann kann solche Werke tagtäglich mehr oder weniger ungehindert betrachten und soll sie daher auch fotografieren können. Die (bewusste) Aufstellung eines Kunstwerkes im öffentlichen Raum bringt zum Ausdruck, dass damit das Werk der Allgemeinheit gewidmet wird. Aus dieser Zweckbestimmung rechtfertigt sich eine Beschränkung des Urheberrechts in der Weise, dass jedermann das Werk abbilden und die Abbildung verwerten darf. Das schließt die gezielte gewerbliche Verwertung einzelner geschützter Werke, die im Straßenbild sichtbar sind, mit ein. Dies ist im deutschen, aber beispielsweise auch im österreichischen Urheberrecht zu festgelegt und wurde in Deutschland bereits mehrfach höchstrichterlich bestätigt. Dabei muss es auch bei einem vereinheitlichten europäischen Urheberrecht bleiben. Alles andere hätte unübersehbare Folgen, nicht nur für jeden einzelnen von uns, sondern auch für Journalisten, Fotographen, für Bildbände und Reiseführer, aber auch für Dokumentationen und Reportagen, die Bilder vom öffentlichen Raum abbilden.


Ich werde mich gemeinsam mit Kolleginnen und Kollegen im Europäischen Parlament dafür einsetzen, dass die Aufgabe der Panoramafreiheit keine Mehrheit im Parlament findet. Am Ende wird es aber darauf ankommen, ob die Europäische Kommission, die noch in diesem Jahr einen Vorschlag zur Reform des Urheberrechts dem Parament und dem Rat zur Diskussion und zur Abstimmung vorlegt, einen solchen, aus meiner Sicht völlig unsinnigen Vorschlag, aufgreift. Noch ist also nichts verloren."

Frau Kammerevert erläuterte darüberhinaus in ihrem Schreiben, an welcher Stelle der politischen Willensbildung im EU -Parlament sich das Verfahren derzeit befindet, dass es sich also bei dem jetzigen, mit Mehrheit im Rechtsausschuss verabschiedeten Vorschlag zur Panoramafreiheit, weder um eine Richtlinie oder gar eine Gesetzesvorlage handelt.

Ich persönlich finde es wichtig an dieser Stelle in der Meinungsbildung, meine Interessen als Bloggerin den Politikern gegenüber zu formulieren, und werde auch in dieser Sache mit der mir eigenen Hartnäckigkeit am Ball bleiben...

Nachtrag: Inzwischen habe ich auch eine Rückmeldung erhalten von Herrn Kleemann, Büroleiter des Vize-Präsidenten des Europäischen Parlaments Alexander Graf Lambsdorff. Er verweist auf eine Kampagne seiner Partei bei Facebook zum Thema Panoramafreiheit. 

23 Kommentare:

  1. Ich habe vor kurzem einen Beitrag gelesen, in dem zu mehr Gelassenheit bei diesem Thema aufgerufen worden ist...schließlich wäre noch nichts entschieden...usw. Ich finde aber, man kann dieses Thema nicht früh genug aufgreifen und seine Position dazu äußern...Bis fünf vor zwölf sollte hier niemand warten...Am Ball bleiben...unbedingt! LG Lotta.

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    1. Ich sehe das auch inzwischen etwas gelassener, weiß aber auch, dass man verdammt viel Wirbel verursachen muss, damit man eine minimale Chance hat, seine Interessen durchzusetzen. Wir haben ja keine Lobbyisten...
      GLG

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    2. nichts entschieden? in Frankreich gibt es zum Beispiel schon heute keine Panoramafreiheit mehr. die meisten wissen nur nicht, dass das Hochladen eines Selfies vor dem Eifelturm auf Facebook eigentlich nicht legal ist. diese "Delikte" werden momentan nur nicht verfolgt. vermutlich nur, weil es dort keine "Abmahnabzocke" gibt und die meisten "Delinquenten" eh im Ausland sitzen...
      darum finde ich es gut, das die Panoramafreiheit nun zum Thema wird!
      vor allem Danke ich dir, Astrid, dass es hier auch politisch zugeht! und leider auch zugehen muss...
      Liebe Grüße aus Lille
      Heike

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    3. Das stimmt so nicht! Lediglich die Abendbeleuchtung unterliegt dieser Bestimmung. Das Urheberrecht für den Eiffelturm bei Tag ist längst abgelaufen!
      Grüße
      Sandra

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    4. Sandra, das macht es ja auch so unpraktikabel. Wer hat den schon im Kopf, wann der Urheberschutz für ein Bauwerk abläuft? Am Beispiel Dresdener Frauenkirche stellte sich mir die Frage: Ist das nun ein Bauwerk aus dem 17. Jahrhundert ( dann dürfte ich veröffentlichen ). Oder eines aus diesem Jahrtausend, in dem es ja verbessert rekonstruiert worden ist, dann hätte ich meine Fotos nicht zeigen können.
      LG

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    5. Das ist völlig richtig! Und so will das auch keiner haben - und schon gar nicht die Kommission! Schreib doch mal dem Günther Oetinger https://ec.europa.eu/commission/2014-2019/oettinger_en
      Er ist verantwortlicher Projektleiter in der als Kommissar für "single digital market", mal sehen, was er füreine Antwort gibt!
      Gros bisou
      Sandra

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  2. Hallo Astrid,
    ich bin sehr beeindruckt von deiner Hartnäckigkeit! Ganz großes Lob - und hochinteressant die beiden Antworten. Die von Sabine Verheyen erscheint mir ausgesprochen fragwürdig. Beim Lesen kam es mir vor, als würde um den heißen Brei herumgeredet, Haarspalterei betrieben und etwas verschleiert, was wirklich dahinter steckt. Was? Das wurde mir sofort bei der klaren und ausgezeichneten Antwort von Petra Kammerevert klar. Nun weiß ich Bescheid! Und ich bin natürlich entsetzt über die Hintergründe dieser evtl. geplanten Einschränkung der Panoramafreiheit, weil sie genau dem dient, was ich befürchtet habe: Hier sollen Interessen Einzelner kommerziell genutzt werden.
    Ich bin als Autorin ja auch Urheberin und weiß, wie schwer es ist, seine kommerziellen Interessen durchzusetzen, sogar in meinem Fall (es geht um Taschengeldbeträge) - aber wenn ich diese beiden Rechte miteinander vergleiche - das Urheberrecht gegen die Panoramafreiheit - so muss ich ganz klar verdeutlichen: Die Panoramafreiheit als allgemeines Freiheitsrecht muss stets Vorrang haben.
    In diesem Fall käme es ja sogar zu einem unabsehbaren Durcheinander, weil dann das eine Objekt frei knips- und zeigbar ist, das andere aber nicht. Wie soll 'Otto Normal' das erkennen? Das ist ausgeschlossen, es sei denn, mal klebt an alle nicht freien Objekte riesige Verbotsschilder!
    Ich könnte für diese Objekte noch Harry Potters unsichtbarmachenden Zauberumhang empfehlen.

    LG
    Gea

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    1. Liebe Gea, super, dass du als "Urheberin" dich zu Wort meldest & deinen Standpunkt kund tust! Deinen Eindruck, dass hier Einnahmequellen geschaffen werden sollen, habe ich leider auch: Offensichtlich kann dann eine bestimmte Berufsgruppe ordentlich "abschöpfen", denn welche Bloggerin schreibt schon mit Anwalt an ihrer Seite....
      GLG

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    2. Liebe Gea, meinem Verständnis nach drückt das Schreiben von Frau Verheyen nur umständlicher und verklausulierter aus, was auch Frau Kammerevert schreibt. Dass Urheberrechte in einem gewissen Maße geschützt werden sollten, darüber sind wir als Bloggerinnen uns doch wohl einig, oder nicht??! Dass dieser Schutz in beide Richtungen seine Grenzen haben sollte, ist in dieser Sache sicher unbedingt notwendig. :-)

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  3. Liebe Astrid,
    Gratulation. Deine Hartnäckigkeit zeigt Erfolg.
    Ich habe unlängst gelesen, dass man diese Sache nicht
    aufbauschen sollte. Aber wenn man schweigt, ist es zu spät.
    Einen guten Wochenstart wünscht dir
    Irmi

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  4. Ich staune nur so! Bis jetzt eben war mir dieses Problem nicht bekannt. Öffentliche Gebäude mit "Mascherl" versehen ob sie fotografiert werden dürfen oder nicht?!?! Das ist so schräg, das kann ich gar nicht fassen! Es beruhigt mich zu lesen, dass das östereichische Recht es wohl ebenso sieht wie ich. Aber wei so oft - danke für deinen Einblick. Für das Thema muss ich mich interessieren... ob ich will oder nicht.

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    1. Ein Mascherl...eine Idee mit österreichischem Charme!
      GLG

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  5. liebe astrid, ich glaube, ich brauche nach 7 tagen urlaub zwei wochen, um alle posts von allen von mir geschätzten bloggerinnen nachzulesen (das ist mir aber eindeutig zu viel!!)! aber deine initiative zur sog panoramafreiheit, von der ich gerade das erstemal bei dir las ist es allemal wert, sich genauer damit zu beschäftigen. das werde ich jetzt tun! danke an dich, dass du wieder einmal so hartnäckig bist!!
    liebe grüße, mano

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  6. Deine Hartnäckigkeit ist richtig stark und ich bin echt froh, dass Du das alles tust. Ohne Dich oder Caro hätten es die meisten vermutlich gar nicht mitbekommen. Und diese Sache geht uns wohl alle an!!!

    Liebe Grüße
    Pamela

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  7. Danke für Deinen Wirbel. Ich seh's wie Du - man muss mindestens nach dem ganzen Arm greifen, wenn man etwas vom kleinen Finger haben will.
    Gruß
    Katala

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  8. Was in diesen Gremien so heimlich, still und leise da zusammengemauschelt wird... Ja, es ist wichtig, so etwas gleich zu formulieren und zu verbreiten. Danke Dir dafür!
    (Funktioniert dein FB-Link nicht?)
    Liebe Grüße
    Andrea

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    1. Habe es schon "repariert". Eigentlich bin ich heute im Nähstress....
      GLG

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    2. Dieser Kommentar wurde vom Autor entfernt.

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    3. So heimlich, still und leise wird in "diesen Gremien" gar nicht gemauschelt. Die meisten Sitzungstermine, Tagesordnungen und Protokolle der in den verschiedenen Parlamenten arbeitenden Gruppen sind für jeden Bürger frei einsehbar, wenn man sich nur dafür interessiert. Ich finde es schade, wenn Politik aus Unwissenheit so in ein schlechtes Licht gerückt wird...

      Danke dir, liebe Astrid, fürs Teilen der beiden Antworten! Viele liebe Grüße und danke für dein vielseitiges "Aufpassen" und dass du das mit uns teilst!

      Steffi

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  9. Liebe Astrid,

    DANKE, das ist bislang völlig an mir vorbeigegangen und ja, da muss gehandelt werden. Mache ich gleich!

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  10. Ich sehe es wie Frau Kammerevert (und habe das auch schon vorher gedacht): Wer seine Werke in den öffentlichen, von jedermann und jederfrau einsehbaren Bereich stellt, der sozusagen uns allen gehört, der muss auch damit rechnen, dass sein Werk fotografiert und öffentlich gezeigt wird.
    Ganz generell gesagt wird mir die Reglementierungswut allmählich zu viel ... :-(
    Liebe Grüße, Ingrid

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    1. Ehrlich gesagt, sehe ich dahinter den Willen, aus allem Geld zu schlagen...Wie Gea weiter oben beschreibt, haben die Urheber ja kaum etwas von diesen Gesetzen. Aber Abmahner verdienen... Auch hinter der Sharing Economy z.B. stecken ja eindeutige Profiteure. Und so gibt es welche, die von unserem Mitteilungsbedürfnis profitieren wollen. Schlimm, dass man so misstrauisch wird.
      LG

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Danke, dass du dir für ein paar liebe Worte Zeit nimmst!

Ich wünsche mir allerdings nach wie vor, dass ein Name am Ende des Kommentars steht.
Da die anonymen namenlosen Kommentare zuletzt wieder zugenommen haben, hier der ausdrückliche Hinweis:

Ich werde sie ab jetzt wieder konsequent NICHT freischalten.

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