Samstag, 13. August 2016

Vom Erben*


Wer bei mir regelmäßig mitliest, hat wahrscheinlich mitbekommen, dass mich und den Herrn K. seit Wochen und Tagen ein nicht näher beschriebenes "Projekt" beschäftigt, ja regelrecht belastet hat. Gestern haben wir endlich den Teil dieses "Projektes" durch Vertragsabschluss beim Notar zu einem glücklichen Ende gebracht. Das war uns eine echte Herzensangelegenheit. Unser "Projekt" hatte mit dem Erben zu tun...






Weil wir nun innerhalb kürzester Zeit eine ganze Reihe von Erfahrungen damit gemacht haben - und dabei ganz im Stil der Echternacher Springprozession vorangekommen sind - kam mir schließlich die Idee, hier einmal davon zu berichten, um euch, liebe Leserinnen, auf Tücken aufmerksam zu machen.

Als meine Schwiegermutter vor elf Monaten starb, haben wir ganz naiv angenommen, dass wir als Erben vom Nachlassgericht angeschrieben werden, wie es vier Monate vorher der Fall war beim Tod meines Vaters in Baden-Württemberg ( und die ganze Sache innerhalb von einem Vierteljahr über die Bühne gegangen ist ).

Falsch gedacht, aus zweierlei Gründen:

  • Tritt der Todesfall ein, wird automatisch das zuständige Standesamt informiert. Dieses wiederum schickt zwar eine Meldung an das zuständige Nachlassgericht, das nach einem Testament oder Erbvertrag sucht. Aber nur dann, wenn dem Nachlassgericht ein Testament vorliegt und man darin als Erbe genannt wird, wird man verständigt. Das Nachlassgericht erhält Informationen gegebenenfalls vom Zentralen Testamentsregister bei der Bundesnotarkammer in Berlin, das weitergibt, wo ein Testament hinterlegt ist. Das Testament wird dann vom Hinterlegungsort abgerufen und an das zuständige Nachlassgericht geschickt. Wenn kein Testament hinterlegt ist, macht das Nachlassgericht von Amts wegen gar nichts.
  • In  Baden-Württemberg, wo nicht die Amtsgerichte, sondern die Notare für die Nachlassangelegenheiten zuständig sind, werden die Erben ermittelt, ebenso in Bayern. In Baden-Württemberg gilt dies generell, in Bayern nur, wenn ein Grundstück oder wesentliches Vermögen vorhanden ist. In den anderen Bundesländern gibt es keine Ermittlungspflicht.

In den weitaus meisten Bundesländern werden Erben also nicht gesucht oder benachrichtigt. Nur wenn ein Testament vorhanden ist, jemand anfängt auszuschlagen oder ein sicherungsbedürftiger Nachlass  ( siehe hier,  Abschnitt 5. ) vorhanden ist, passiert etwas.

Es ist also nicht so, wie es in Filmen immer dargestellt wird, dass man nach dem Tode eines Angehörigen automatisch zur Eröffnung des Testamentes geladen wird. Diese Vorstellung hatten wir auch ( zudem begünstigt durch die Erfahrungen in BW ).

Fast vier Monate warteten wir also vergeblich auf eine Nachricht vom Nachlassgericht, bis uns ein Karnevalsfreund, ein ehemaliger Notar, an die Hand nahm. In unserem Falle war da schon kostbare Zeit verstrichen...





Der Freund ließ uns erst einmal nach einem Testament forschen ( das fand sich in handschriftlicher Form in irgendeinem Karton ) und machte uns firm, was die Beantragung des Erbscheines anbelangte.

  • Ein Erbschein ist ein vom Nachlassgericht ausgestelltes Papier, aus dem hervorgeht, wer Erbe geworden ist. Gleichzeitig wird in den Erbschein aufgenommen, ob der oder die Erben eventuell Verfügungsbeschränkungen, so z.B. durch die Anordnung einer Nacherbfolge, unterworfen sind. 
  • Ein Erbschein ist nur für Erben von Bedeutung. Andere Beteiligte an einer Erbschaft, wie zum Beispiel Vermächtnisnehmer oder Pflichtteilsberechtigte, benötigen keinen Erbschein und erhalten vom Nachlassgericht auch keine solche Urkunde. Zuständiges Nachlassgericht ist dabei in aller Regel das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Erblasser zuletzt seinen Wohnsitz hatte.
Ist man in einem Testament oder kraft gesetzlicher Erbfolge als Erbe vorgesehen, tritt man mit Todesfall des Erblassers zunächst von Gesetzes wegen in die Erbenstellung ein, ob man dies will oder nicht. Stellt man jedoch in der Folge fest, dass man die Erbschaft nicht antreten will, so hat man die Möglichkeit, die Erbschaft binnen einer Frist von sechs Wochen auszuschlagen. Das wird man auf jeden Fall dann tun, wenn der Nachlass überschuldet ist, denn kaum jemand dürfte daran interessiert sein, als Erbe - und damit Gesamtrechtsnachfolger des Erblassers -  für dessen Schulden aufzukommen. 

Wird der Erbschein beim zuständigen Nachlassgericht beantragt - und  er wird auch nur auf Antrag erteilt - schreibt das Gericht einen der Erben, in der Regel den Antragsteller, an, um herauszubekommen, ob und welche Testamente oder sonstige letztwillige Verfügungen vom Erblasser erstellt worden sind, die nicht hinterlegt worden sind, ob weitere Personen vorhanden sind, die den Antragsteller in seinem Erbrecht einschränken könnten und ob ein Rechtsstreit über das Erbrecht anhängig ist. Zur Feststellung all dieser Tatsachen hat man geeignete Beweise, z.B. Urkunden, vorzulegen. ( Informationen dazu an dieser Stelle ) Das Gericht erfragt Angaben über die persönlichen Verhältnisse des Verstorbenen sowie Namen und Anschriften der anderen Erben, auch solche, die eventuell übergangen wurden. Die muss das Nachlassgericht nämlich über den Tod des Erblassers informieren und sie auf ihre Pflichtteilsrechte hinweisen. In der Regel werden die Erben nicht geladen, und es wird ihnen eine Niederschrift des Nachlassgerichtes über die Eröffnung des Testamentes per Post zugeschickt. 

Nicht nur die Erben, sondern auch das Finanzamt wird vom Nachlassgericht informiert.

In unserem Falle beauftragten wir damit einen Notar, man kann es aber auch ganz formlos selbst machen.

  • Der Erbschein hat grundsätzlich erst einmal nichts mit der Annahme der Erbschaft zu tun. Er ist nur ein Zeugnis, mit dem man sich als Erbe ausweisen kann. Man benötigt diesen gegenüber dem Grundbuchamt und gegenüber Banken, wenn keine Vollmacht über den Tod hinaus vorhanden ist. Eigentlich wird der Erbschein nur gegenüber dem Grundbuchamt benötigt. Wird also keine Immobilie, sondern nur Geldvermögen vererbt, über das der Erbe mit einer Vollmacht über den Tod hinaus verfügen kann, bedarf es keines Erbscheins.
  • Keines Erbscheins bedarf es auch dann, wenn ein notarielles Testament vorhanden ist und aus diesem notariellen Testament sich die Erben zweifelsfrei ergeben. Banken dürfen bei notariellem Testament also keinen Erbschein verlangen! (OLG Hamm Az. 31 U 55/12 (Urteil) )
  • Der Erbschein hat also nur den Zweck, einen Erben im Rechtsverkehr als Rechtsnachfolger des Erblassers zu legitimieren. Das ist in aller Regel nach Eintritt des Erbfalls nötig um Spar- oder Bankkonten aufzulösen, Grundstücke auf den oder die Erben umzuschreiben oder Verhandlungen mit Versicherungen zu führen. 
  • Insbesondere im Falle der gesetzlichen Erbfolge, wenn der Erblasser kein Testament oder einen "letzten Willen" hinterlassen hat, wird man den Erbschein im Geschäftsverkehr zu Legitimationszwecken benötigen.
  • Nach Antragstellung kann es wegen der erforderlichen Ermittlungen einige Wochen bis Monate dauern, bis der Erbschein erteilt werden kann. 

Wir hatten ein handschriftliches Testament, in dem sich die Schwiegereltern wechselseitig als Alleinerben eingesetzt hatten, so dass jetzt die gesetzliche Erbfolge eintreten konnte. Doch mussten wir feststellen, dass die Schwiegermutter beim Tod ihres Ehemannes keinen Erbschein beantragt hatte ( und auch alles mögliche andere nicht veranlasst hatte, wie z.B. Umschreibungen bei den Grundbesitzabgaben usw. - aber das hat weniger mit dem Erbe zu tun, schaffte aber zusätzliche Belastungen ). Das musste also erst einmal nachgeholt werden.

Als nächstes nahm unser Notar Einblick in das Grundbuch, denn bezüglich der vererbten Immobilie hatten sich die Erben etwas besonderes ausgedacht. Doch jetzt fing der Stress so richtig an:

  • Im Grundbuch eingetragen fanden sich etliche Darlehen/Hypotheken, die nach unserer Erinnerung in den Achtzigern alle abbezahlt waren, aber offensichtlich im Grundbuch nicht gelöscht worden waren. Das Problem: Um solche Löschungen vornehmen zu können, benötigt man von den Geldgebern sogenannte Löschungsbewilligungen oder - urkunden. Oft wird einem aber auch geraten, die Eintragungen nicht löschen zu lassen, um jederzeit einen neuen Kredit aufnehmen zu können, ohne dafür Gebühren beim Grundbuchamt zahlen zu müssen. Auf den Rat hatten die Schwiegereltern gehört ( wir übrigens bei unserem eigenen Haus auch ).
  • Die Suche nach diesen Urkunden ging los, war auch nur partiell erfolgreich. Wie aber an die fehlenden Löschungsbewilligungen kommen? Zum Teil waren die Kredite bei Geldinstituten aufgenommen worden, die heute gar nicht mehr existieren. Wir nahmen Kontakt auf, mit sehr unterschiedlichem Entgegenkommen und Erfolg. Die Kreditgeber sind nämlich nur verpflichtet, zehn Jahre lang ihre Unterlagen aufzubewahren. Dann ist für sie der Sachverhalt nicht mehr nachvollziehbar. In einem Falle trafen wir auf einen sehr kompetenten und einsatzfreudigen Mitarbeiter ( bei der Sparkasse KölnBonn, das muss einfach mal hier anerkennend gesagt werden! ). Im zweiten Fall auf sehr, sehr langsam reagierende Mitarbeiter einer bekannten Bausparkasse, die letzten Endes nach einigen Monaten des Hin und Her unseren Notar zwangen, ein sogenanntes Aufgebotverfahren beim zuständigen Amtsgericht zu beantragen. Dabei handelt es sich um eine öffentliche gerichtliche Aufforderung zur Anmeldung von Ansprüchen oder Rechten, in unserem Falle um Geldschulden - kostet auch Gebühren, Nerven und viel Zeit!

Ein weiteres Betätigungsfeld für uns ergab sich aus der Tatsache, dass eine Erbin minderjährig ist und von den anderen beiden Erben ausbezahlt werden sollte. Dafür muss aber das Familiengericht eingeschaltet werden. Um nämlich zu verhindern, dass sie beim Teilerbauseinandersetzungsvertrag von den anderen Erben über den Tisch gezogen wird, muss vorher ein Wertgutachten für die Immobilie erstellt werden und alles dem Familiengericht zur Überprüfung vorgelegt werden. Zur Erstellung des Wertgutachtens benötigt man die Baupläne, Baugenehmigung, Grundbuchauszug, Flurbescheinigung, Übersicht über die Hypotheken - auch da vieles nicht auffindbar, gegen Bezahlung von Gebühren aber bei den Bauämtern der Kommunen erhältlich.

In diesem Falle hatten wir auch mal Glück, denn die Gutachterin arbeitete schnell. Und das Familiengericht überraschenderweise auch...


Die restlichen Schwierigkeiten ergaben sich dann auf der rein persönlichen Ebene, forciert durch die schwere Erkrankung eines der Erbberechtigten. Aber das ist hier nicht mehr von Belang...


Wichtiger ist mein Resümee aus der ganzen Geschichte:

1. Über das Erbe rechtzeitig mit den Erben sprechen und die Vorhaben klären, so lange man noch im Besitz seiner geistigen Kräfte ist. Das setzt allerdings ein gesundes, menschliches Umgehen mit der Tatsache des eigenen Sterbens voraus.

2. Ein schriftliches Testament mit amtlicher Verwahrung beim Amtsgericht des Wohnortes ( dafür wird eine einmalige Gerichtsgebühr erhoben ). Wenn ein Testament vor einem Notar erstellt wird, so veranlasst der Notar dessen amtliche Verwahrung beim Nachlassgericht ( zusätzliche Notarkosten  ).

3. Eine sorgfältige, einheitliche Aufbewahrung aller Urkunden und Unterlagen zu einer Immobilie in einer Dokumentenmappe.

4. Ich persönlich plädiere für eine sofortige Löschung aller finanziellen Verbindlichkeiten im Grundbuch, denn die Bedingungen bezüglich der Aufbewahrung entsprechender Unterlagen bei den Kreditinstituten sind absolut kundenunfreundlich ( da bestünde meines Erachtens politischer Handlungsbedarf! ) und es fallen zusätzliche Kosten an, wenn die Löschungsbewilligungen verloren gegangen sind.

5. Geben mit der warmen Hand sollte immer eine Option sein, wenn es möglich ist. Neben der menschlichen Komponente ist auch das Sparen der Erbschaftssteuer ein Aspekt ( Schenkungen unterliegen allerdings auch gewissen Bedingungen ).


Was im Hause K. als nächstes ansteht, kann sich jetzt sicher jeder denken...










* Natürlich übernehme ich für die Richtigkeit meiner Angaben keine Gewähr! Ich habe mit Jura nichts am Hut und habe es nur so aufgeschrieben, wie ich es in den vielen Notariats - Gesprächen verstanden habe!



Verlinkt mit Fraukes/"It's me"  Linkparty für Schwarzweißfotografie

18 Kommentare:

  1. Aus eigenem Erleben kann ich dem noch hinzufügen, wie ein Freund, der jahrzehntelang sparsam lebte, das Erbe ans Finanzamt verschenke, da er die Gebühren für den Notar sparen wollte. Er ging davon aus, dass sein Bruder nach seinem Tod automatisch erben würde. Da aber beide aus verschiedenen Familien adoptiert waren war dies nicht richtig(es galt das unbekannte, neue Recht). So bekam das Finanzamt 110 000,- Euro, der Bruder hatte nur die Arbeit(Bestattung, Wohnungauflösung...) und bekam dafür Entschädigung!

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  2. Was für ein Marathon..., ich habe eine Notarin in der Familie, hilft natürlich sehr... Aber gut, dass die wichtigsten Hürden nun erst mal genommen sind... Lieben Gruß Ghislana

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  3. Danke für den informativen Artikel. Ja, da muss ich hier auch mal einiges überdenken. Mein Vater ist da ein recht gründlicher Mensch, da ist schon für alles vorgesorgt. Manchmal fast zuviel, wollte er sich nach dem Überstehen einer Krankheit (!) schon mal sicherheitshalber einen Sarg aussuchen, damit die Familie damit später keine Last hat... Wir konnten ihn stoppen...
    Liebe Grüße
    Andrea

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    1. Mein Vater hatte schon mit siebzig alles in dieser Hinsicht geklärt. Und ich muss in der Rückschau sagen: Gut gemacht! Ich muss nur jetzt noch dafür sorgen, dass das alte schmiedeeiserne Kreuz, dass er gesammelt hat, auf dem Grab angebracht werden. Überlebt hat er seine Überlegungen noch über 21 Jahre.
      Insofern war er ein sehr archaischer Mensch, die immer mit dem Tod und den Toten gelebt hat. Frida Kahlo ist da für mich ein großes Vorbild...
      LG

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  4. Ja, Erbrecht, ist genauso wie Baurecht ob nun privatrechtlich oder das öffentliche Baurecht sehr kompliziert.

    Im öffentlichen Baurecht kenne ich mich gottseidank aus, war ja mein Beruf, aber viele Leute wissen viel nicht und meinen auch, sie werden immer und überall benachrichtigt, wenn etwas passiert.
    Deshalb wer ein Grundstück o.ä. hat, sollte immer das Amtsblatt oder die öffentlichen Bekanntmachungen studieren, falls ein neuer Bebauungs- bzw. Flächennutzungsplan erstellt wird, der einen z.B. betrifft. Auch in der Angrenzerbenachrichtigung gibt es Lücken, man muß hier wirklich sehr aufpassen.


    Gerade im Erbrecht haben wir uns vor drei Jahren schlau gemacht und die Erbschaftsangelegenheit und auch die notarielle Verfügungen geregelt. Mein Sohn hat nun praktisch die Fäden in der Hand, wenn ich nicht mehr klar im Kopf bin. Da muß man aber zu seinen Kindern schon ein unglaubliches Vertrauen haben, ich habe es, weil mein Sohn und meine Schwiegertochter mich nie über "den Kopf hauen würden".

    Man sollte hier schon, "wenn was da ist" dafür sorgen, dass es an die richtigen Stellen kommt. Meine Geschwister werden niemals von mir etwas erben, weil sie genügend haben und falls mein Sohn dann tatsächlich nach mir sterben wird, dann wird sein Sohn das erben und wir haben auch dafür gesorgt, dass ein Vertreter eingesetzt wird, den wir wollen. Es ist wirklich nicht einfach, da hast du recht.

    Mit lieben Gruß und es freut mich für dich, dass
    das jetzt ein gutes Ende gefunden hat.

    Eva, die froh ist, alles geregelt zu haben.

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    1. PS.
      Als meine Mutter nach meinem Vater gestorben ist, war es auch hier kein großes Problem, die Erbschaftsangelegenheit zu regeln. Mein großer Bruder hat das in die Hand genommen und
      es ging alles ohne große Probleme. Das Haus mit Grundstück unterhalb vom Golfplatz in Leonberg hat ein Investor gekauft und ja heute steht halt so ein Klotz auf dem Grundstück. Ich gehe nimmer hin, weil es mir weh tut.
      Aber so ist es eben, ich hätte niemals meine Geschwister auszahlen können und das Haus mit dem 14 a Grundstück wollte auch Keiner von uns haben.

      Ja, ich denke schon, dass ich weiß, was ansteht.

      LG Eva

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  5. Glücklicherweise erbe ich demnächst nur einen Acker, den ich mal für meine Weinbergschneckenzucht in der Hinterhand haben wollte. Aber der wird verkauft, wenn er nach dem Tod der Mutter endgültig an mich fällt :-D Ich züchte nichts mehr...

    Warum sollte man den eigenen Kindern nicht vertrauen? Und ich werde auch meine Enkelinnen als nachgeordnete Erbinnen einsetzen...Demnächst wird das alles auch gemacht.
    LG

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    1. Sehr gut Astrid, dann ist ja alles in Butter.
      :-))

      LG Eva
      ich bin so kaputt, es war so heiß. Wie schön war es, als es so kühl war.

      Bin ja schon wech.

      LG E va

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  6. Sehr informativ!
    Bei uns gibt es in der Gegend einen Spruch: Habt ihr schon geteilt, oder redet ihr noch miteinander?
    Dieses Problem (Streit) scheint ihr ja wenigstens nicht gehabt zu haben.
    LG Jennifer

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  7. Liebe Astrid, wir haben das auch alles grade durch. Das heißt nein, durch haben wir es ja leider nicht, denn ich kann nicht bestätigen, dass sich ein bayerisches Nachlassgericht automatisch melden würde. Dazu haben wir 7 (!) Monate auf den Erbschein gewartet - wegen angeblicher Überlastung des Nachlassgerichts, es wird nämlich zu viel gestorben.
    Ansonsten kann ich alles nur absolut bestätigen.
    macht eine Vorsorgevollmacht, die über den Tod hinaus gilt - eure Kinder/Erben können sonst, vor allem gegenüber Banken, gar nichts entscheiden und erreichen. Macht ein handschriftliches Testament mit exakten Verfügungen und hinterlegt es beim Nachlassgericht. Hätte meien Mama das nicht versäumt (es gab nur ein gemeinschaftliches Testament meiner Eltern dort, das nach dem Tod meines Vaters ungültig wurde), dann hätten wir nicht so lange darauf warten müssen, bis wir agieren konnten. Grundbucheinträge löschen lassen, ganz wichtig! Ist hier auch nicht passiert...
    Ich habe neulich gesagt, dass "Nachlassregelung" ein Studienfach sein müsste, aber vor allem ist es für die Erben eines: ein nervenaufreibender Vollzeitjob über viele Monate. Und jeder hält übrigens kräftig die Hand auf, auch Stellen, von denne man noch nie etwas gehört hatte. Das Zusammensuchen und Beschaffen von wichtigen Unterlagen kostet unendlich Zeit - bringt rechtzeitig Ordnung in eure Unterlagen. Jede Umschreibung, Löschung, Erstellung von Dokumenten kostet richtig Geld. Zeit für persönliche Trauer bleibt kaum, weil die Bürokratie jede Energie verschluckt.
    Liebe Astrid, ich würde dir sehr wünschen, dass du mal eine zeitlang von all dem Mist verschont bleiben würdest. Aber es sieht nicht danach aus...
    Herzlich, Katja

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  8. Erben ist wirklich nicht leicht. Wird einem nicht leicht gemacht. Zum Glück gibt es bei uns kein Grund und Boden zu erben.
    Liebe Grüße
    Andrea

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  9. ...schon ungefähr nach deinem fünften Satz, liebe Astrid,
    habe ich an das Geben mit warmer Hand gedacht...warum nur muß das alles so kompliziert sein?...gar nicht dran zu denken, wenn dann die Erben noch uneins sind...gut, dass ihr mit Hilfe des befreundeten Notars das nun geschafft habt und danke, dass du darauf aufmerksam machst,

    liebe Grüße
    Birgitt

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  10. Oh, was für ein Horror! Jetzt kann ich wenigstens ansatzweise nachvollziehen, wie schlimm es dir gehen musste und womit ihr euch herumschlagen musstet. Und wohl auch noch müsst. Dafür wünsche ich euch noch eine glückliche Hand und weiter hilfsbereite Menschen. Danke für die Dissertation zum Thema Erben!☺
    Liebe Grüße schickt
    Christine

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  11. Danke! Sterben gehört zum Leben. Darüber sprechen ist total wichtig. Rechtzeitig darüber sprechen wäre echt super.

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  12. Puh, das ist wirklich sehr kompliziert. Vielen Dank für deine Mühe dies alles in einem Post darzustellen. Ich werde dann mal aktiv, was unsere eigene Hinterlassenschaft angeht.
    Herzlichst Ulla

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  13. ach du meine güte, so eine komplizierte angelegenheit. ich bin schwer geschädigt, was erben angeht. hätte ich damals vielleicht schon deinen bericht gekannt, wäre mir vielleicht einiges erspart geblieben. danke, astrid, wir werden uns schleunigst mit unserem eigenen erbe beschäftigen.
    lg, mano

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  14. hier gibts nur noch eine zu beerben - und die ist arm wie´ne kirchenmaus - zum glück möchte man fast sagen wenn man das liest. und wir bahnwärters haben ja auch keine nachfahren..... aber trotzdem heissen dank dass du das mal für alle verständlich aufgedröselt hast!
    und gratulation zum guten ende!
    xxxxx

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  15. Ohje, gut, dass ihr es geschafft habt, zumindest auf dem Papier. Nun hoffen wir, dass es im Allgemeinen ein gutes Ende nimmt. Ein wenig glücklich bin ich darum, dass es bei meinen Eltern nur einen Wohnwagen "zu holen" gibt (welch grauenvolle Formulierung). Vielleicht reisen wir Geschwister dann irgendwann einfach gemeinsam mit selbigem durch die Weltgeschichte, wer weiß.

    Liebe Grüße und viel Glück,
    Anna

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Danke, dass du dir für ein paar liebe Worte Zeit nimmst!

Ich wünsche mir allerdings nach wie vor, dass ein Name am Ende des Kommentars steht.
Da die anonymen namenlosen Kommentare zuletzt wieder zugenommen haben, hier der ausdrückliche Hinweis:

Ich werde sie ab jetzt wieder konsequent NICHT freischalten.

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