Freitag, 1. Dezember 2017

In Gefangenschaft II



... und keine neuen Nachrichten zum saudi - arabischen Blogger. Dafür gibt es Neuigkeiten zu den in der Türkei inhaftierten Journalisten:

Hier hatte ich über das Schicksal der deutschen Journalistin Meşale Tolu-Çorlu berichtet, die seit April 2017 in der Türkei inhaftiert ist, ebenso ihr Ehemann Suat Çorlu. Am Dienstag sprach diesen ein Gericht in Istanbul am ersten Verhandlungstag frei. Nach Angaben des Bruders von Meşale Tolu hat Corlu noch am Dienstagabend das Gefängnis verlassen. Ihm ist wie seiner Frau "Mitgliedschaft in einer Terrororganisation" vorgeworfen worden. Seine Freilassung könnte ein Hoffnungsschimmer für Meşale Tolu sein, hieß es in diversen Medien. Inzwischen ist auch der gemeinsame Sohn, der Anfang Dezember seinen dritten Geburtstag feiern wird, wieder zu seinem Vater nach Istanbul gebracht worden.

Bewegung gibt es auch im Fall des deutschen Journalisten und Welt-Korrespondenten Deniz Yücel. Die türkische Regierung hat endlich am vergangenen Dienstag ihre Stellungnahme zu seinem Fall beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingereicht. Um Mitternacht wäre die vom Menschenrechtsgericht gesetzte Frist für die Stellungnahme zur Beschwerde Yücels gegen seine Untersuchungshaft abgelaufen. Das 51 Seiten lange Dokument ist heute über die ARD bekannt geworden:
"Ermittelt werde gegen Yücel nicht wegen seiner journalistischen Aktivitäten, sondern weil er sich gemein gemacht habe mit bewaffneten Terrororganisationen. Er habe Propaganda betrieben, dies sei nicht von der Pressefreiheit gedeckt. Die Ermittlungen gegen ihn seien auch nicht wie behauptet von der türkischen Regierung angeordnet worden, so das Justizministerium. Die Türkei sei ein Rechtsstaat. Weder die Regierung noch irgendeine Partei würden sich in die unabhängige Justiz einmischen." ( Quelle hier )
Yücel sitzt seit dem 14. Februar in der Türkei im Gefängnis. Eine Anklage legte die türkische Justiz bislang nicht vor.

Dieses Verhalten hat Yücel als Anlass genommen, seine Beschwerde über seine Anwälte beim Menschenrechtsgericht einzureichen und als Verstoß gegen das Recht auf Freiheit und Sicherheit, gegen die Meinungsfreiheit und gegen das Verbot von Folter und unwürdiger Behandlung in der Haft bezeichnet, wie sie in der Europäischen Menschenrechtskonvention festgeschrieben sind. Sollte der Gerichtshof zu dem Schluss kommen, dass eine Grundrechtsverletzung vorliegt, wäre die Türkei als Europaratsmitglied verpflichtet, Yücel aus der U-Haft zu entlassen.

Es bleibt spannend, aber mitunter auch hoffnungsvoll...

7 Kommentare:

  1. Wenigestens ein Teilerfolg in dieser Reihe von Festnahmen und ein kleines Kind, das wieder bei seinem Vater sein kann.
    Das ist hoffnungsvoll.
    Danke für Deine freitäglichen Erinnungen an all diese Menschen.
    Herzlichste Grüße
    Sieglinde

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  2. Vor allem dürfen wir diese Menschen mit ihren Schicksalen nicht vergessen und uns wieder dem Alltag zuwenden.
    Hoffnung ist so wichtig.
    Viele Grüße,
    Anette

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  3. danke für die infos, ich hoffe mit!
    liebe grüße
    mano

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  4. Mit deinen Posts, liebe Astrid, trägst du dazu bei, dass das Schicksal dieser Menschen in unserer heutigen schnelllebigen Zeit nicht in Vergessenheit gerät. Danke für deine Erinnerung.
    Lieben Gruß, Marita

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  5. Nun bin ich sehr gespannt auf die Entscheidung.
    Lieben Gruß
    Katala

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  6. Danke für das update - ich hoffe mit. Der Amnesty briefmarathon läuft noch. Liebe Grüße, Eva

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  7. hoffen auf ein bisschen Menschlichkeit..
    es ist leider nur eine kleine Hoffnungskerze
    aber manchmal reicht ihr Licht ja aus
    schön dass du uns immer erinnerst
    liebe Grüße
    Rosi

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